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Ab Januar geltenden gesetzlichen Vorgaben, um mehr erneuerbare Energie ins Netz zu integrieren:

  • Neu installierte Anlagen über 100 kWp müssen ab 01.01.2012 technisch so ausgestattet sein, dass die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduziert („Einspeisemanagement“) und die jeweilige Ist-Einspeisung abgerufen werden kann
  • Bestehende Anlagen dieser Größe müssen bis 01.07.2012 nachgerüstet sein
  • Anlagen größer 30 kWp bis100 kWp müssen ab 01.01.2012 ebenfalls technisch so ausgestattet sein, dass die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduziert werden kann („vereinfachtes Einspeisemanagement“)
  • Bestehende Anlagen, die nach dem 31.12.2008 in Betrieb genommen wurden, sind bis Ende 2013 nachzurüsten
  • Anlagen bis 30 kWp müssen ab 01.01.2012 entweder ebenfalls technisch so ausgestattet werden, dass sie bei Netzüberlastung ferngesteuert reduziert werden können oder sie müssen die Einspeiseleistung dauerhaft auf 70% der installierten PV-Modulleistung am Netzeinspeisepunkt begrenzen
Quelle: Danfoss

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