Ab Januar geltenden gesetzlichen Vorgaben, um mehr erneuerbare Energie ins Netz zu integrieren:
- Neu installierte Anlagen über 100 kWp müssen ab 01.01.2012 technisch so ausgestattet sein, dass die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduziert („Einspeisemanagement“) und die jeweilige Ist-Einspeisung abgerufen werden kann
- Bestehende Anlagen dieser Größe müssen bis 01.07.2012 nachgerüstet sein
- Anlagen größer 30 kWp bis100 kWp müssen ab 01.01.2012 ebenfalls technisch so ausgestattet sein, dass die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduziert werden kann („vereinfachtes Einspeisemanagement“)
- Bestehende Anlagen, die nach dem 31.12.2008 in Betrieb genommen wurden, sind bis Ende 2013 nachzurüsten
- Anlagen bis 30 kWp müssen ab 01.01.2012 entweder ebenfalls technisch so ausgestattet werden, dass sie bei Netzüberlastung ferngesteuert reduziert werden können oder sie müssen die Einspeiseleistung dauerhaft auf 70% der installierten PV-Modulleistung am Netzeinspeisepunkt begrenzen









