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Vergütungssätze pro Kilowattstunde in Cent ab 01.01.2011

Sie können sich diese Übersicht auch hier als pdf herunter laden.

Vergütungssätze der Bundesnetzagentur hier


 Einspeisevergütung in Cent ab 01.01.2011

Für PV-Anlagen, die ab dem 01.01.2011 in Betrieb genommen werden, gilt bis zum 30.06.2011:
Sie erhalten für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme gleichbleibend die im Folgenden aufgelisteten Einspeisevergütungen pro erzeugter Kilowattstunde Strom, wenn dieser ins Netz eingespeist wird:

 
 

Anlagenart

 

01.01.2011 - 30.06.2011

Dachanlagen

 

< 30 kW

28,74

30 - 100 kW

27,33

100 - 1000 kW

25,86

über 1000 kW

21,56

Freiflächenanlagen

Konversionsflächen

22,07

Sonstige Freiflächen

21,11

Ackerflächen

-


 Einspeisevergütung in Cent ab 01.07.2011

Zum 01.07.2011 wird ein Teil der zum 01.01.2012 vorgesehenen Vergütungsabsenkung vorgezogen. Die Absenkung richtet sich nach der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011. Die Bundesnetzagentur rechnet anhand der Anlagenmeldungen in diesen Monaten das Marktvolumen für ein Jahr hoch.

 

Anlagenart

 

2,5 - 3,5 GW
 Keine Degression

3,5 - 4,5 GW
 Degression 3%

4,5 - 5,5 GW
Degression 6%

5,5 - 6,5 GW
 Degression 9%

6,5 - 7,5 GW
 Degression 12%

über 7,5 GW
 Degression 15%

Dachanlagen

< 30 kW

28,74

27,88

27,02

26,15

25,29

24,43

30 - 100 kW

27,33

26,51

25,69

24,87

24,05

23,23

100 - 1000 kW

25,86

25,08

24,31

23,53

22,76

21,98

über 1000 kW

21,56

20,91

20,27

19,62

18,97

18,33

Freiflächenanlagen

Konversionsflächen*

22,07

21,41

20,75

20,08

19,42

18,76

Sonstige Freiflächen*

21,11

20,48

19,84

19,21

18,58

17,94

Ackerflächen

-

-

-

-

-

-

* Wegen der längeren Planungszeiten für Freiflächenanlagen soll die Absenkung für diese Anlagen zum 01.09.2011 erfolgen.


 Vergütung bei Eigenverbrauch in Cent ab 01.01.2011

Die Eigenverbrauchsvergütung beträgt für Dachanlagen bis max. 500 kW immer die aktuelle Einspeisevergütung abzüglich 16,38 ct/kWh für einen Eigenverbrauchsanteil bis zu 30% des erzeugten Stroms. Der Eigenverbrauchsanteil, der 30% des erzeugten Stroms überschreitet, wird mit der Einspeisevergütung abzüglich 12 ct/kWh vergütet. Die Eigenverbrauchsregelung gilt für Anlagen, die bis zum 31.12.2011 in Betrieb genommen werden. Ab dem 01.01.2012 entfällt die Eigenverbrauchsregelung komplett. Für selbstverbraucheten Strom erhält der Erzeuger eine Vergütung zusätzlich zu den eingesparten Stromkosten in Höhe von:

 

Eigenverbrauch

 

 

01.01.2011

 

bis 30%*

- 30.06.2011

 

ab 30%*

01.07.2011

 

bis 30%*

- 31.12.2011

 

 ab 30%*

Dachanlagen

< 30 kW

12,36

16,74

die aktuelle

die aktuelle

30 - 100 kW

10,95

15,33

Einspeisevergütung

Einspeisevergütung

100 - 500 kW

9,48

13,86

abzügl. 16,38 ct/kWh

abzügl. 12 ct/kWh

* von der gesamten jährlichen Stromerzeugung.

Die Tabellen und Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Alle Angaben sind als Orientierungshilfe gedacht.
Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sowie die jeweils gültige Rechtsprechung

Stand: 19.05.2011

 

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